Kostenvoranschlag

Neutrale Kostenvoranschläge sind immer dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden zu beziffern haben und ein Gutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint.

Bei Unfallschäden unter ca. 750,- € Schadenhöhe spricht man von einem sogenannten “Klein- oder Bagatellschaden”, hier ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung bei einer Haftung von 100% übernommen.

Bei der Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen Kleinschaden oder doch um einen weit aus höheren Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort.

Für Schadenssummen über 750,- Euro ergibt sich somit folgerichtig, dass ein Schadensgutachten notwendig ist. Ein Schadensgutachten enthält dann alle weiteren schadensrelevanten Positionen wie Wertminderung, Reparaturdauer