Wir kümmern uns um Schadensgutachten, Kostenvoranschläge und Reparaturbestätigungen.
Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen sind von besonderer Bedeutung für die Beweissicherung, die Klärung von Sachverhalten und sind die Grundlage für eine optimale Schadensregulierung.
Falls nicht lediglich ein sogenannte „Klein- oder Bagatellschaden“ vorliegt, sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten.
Ob eine Klein- oder Bagatellschaden vorliegt, klären wir gerne vor Ort, denn unsere entsprechend ausgebildeten Kfz-Sachverständiger ist in der Lage einen Schaden detailliert zu bewerten. Für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir einen qualifizierten Kostenvoranschlag, da hierbei die Versicherung die Kosten für ein Gutachten in der Regel nicht übernimmt.
Die Schadensbegutachtung erfolgt entweder bei Ihnen vor Ort, am Standort des Fahrzeuges oder in unserem Betrieb durch uns. Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, sowie den Wiederbeschaffungswert, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung. Soweit erforderlich, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer.
Neutrale Kostenvoranschläge sind immer dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden zu beziffern haben und ein Gutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint.
Bei einem sogenannten “Klein- oder Bagatellschaden” ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung bei einer Haftung von 100% übernommen.
Bei der Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen Kleinschaden oder doch um einen weit aus höheren Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort.
Sie haben Ihr Fahrzeug in Eigenregie instandgesetzt?
Sie benötigen einen Reparatur-Nachweis?
In diesem Fall besichtigen wir Ihr Fahrzeug in repariertem Zustand und bestätigen, abhängig von der Qualität der Reparaturausführung, die Instandsetzung des Fahrzeuges. Mit dieser Bestätigung können Sie z.B. die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung abschließen.